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Jetzt anmelden13.04.2021
Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) beim zuständigen Finanzamt steuerlich geltend zu machen. Dafür müssen sie ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen und diese Bescheinigung mit einem Antrag beim Finanzamt einreichen. Auch die Digitalisierungsforschung profitiert von diesen steuerlichen Zulagen. Besonders für mittelständische Unternehmen in Deutschland können dadurch Investitionen in Forschung und digitale Innovationen noch attraktiver werden und somit die Wirtschaft sowie die Digitalisierung antreiben. Jedem steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, ungeachtet der Rechtsform, Größe, Branche oder des jeweiligen Forschungsthemas, wird der Anspruch gewährt.
Für diese Zertifizierung müssen Unternehmen einen Antrag einreichen, welcher im weiteren Verfahren geprüft wird. Das Forschungszulagengesetz dient dabei als Grundlage, um die Eignung des FuE-Vorhabens festzustellen. Die neue Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bewertet die Anträge. Sie setzt sich zusammen aus dem DLR-Projektträger, der VDI Technologiezentrum GmbH und der AiF Projekt GmbH.
Die BSFZ hat klare Kriterien für die FuE-Projekte definiert: Zum einen muss das Vorhaben darauf abzielen, neue Erkenntnissen zu generieren. Zum anderen muss es schöpferisch angelegt sein, d.h. einen bedeutenden Beitrag in der Forschung leisten, sowie strukturiert und finanziell durchgeplant sein. Außerdem muss das Projekt nach wissenschaftlicher Manier reproduzierbar sein. Das bedeutet, dass andere Wissenschaftler*innen zu einem späteren Zeitpunkt die Studie wiederholen und hinterfragen können. Mit Blick auf die Tätigkeiten innerhalb eines FuE-Projektes muss gewährleistet sein, dass dieses zu einer der drei Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zählt. Die Anträge können auf dieser Plattform jederzeit eingereicht werden.
Als ZDIN freuen wir uns über die vielversprechende Möglichkeit, dass Unternehmen für ihre Forschungsvorhaben steuerliche Entlastung erhalten können. Mit diesen Zuschlägen profitieren auch die Betriebe in unserem Netzwerk, die gemeinsam mit uns Digitalisierungsforschung betreiben. Durch die staatliche Unterstützung können unsere Praxispartner ihre Forschungstätigkeiten weiter intensivieren und die Zukunft, in der die Digitalisierung eine maßgebliche Rolle spielt, aktiv mitgestalten.
Das ZDIN koordiniert in Kooperation mit Praxispartnern Forschungsprojekte mit Fokus auf die Digitalisierung. Bei Interesse für eine gemeinsame Zusammenarbeit nehmen Sie gerne Kontakt zu Frau Dr.-Ing. Agnetha Flore (agnetha.flore@zdin.de) auf.
Weitere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier. Vorab können Sie die Höhe der Forschungs- und Entwicklungsförderung über diesen Forschungszulagenrechner kalkulieren lassen.
Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:
Janine Onnen B. A.
Studentische Hilfskraft Marketing & Kommunikation
Zentrum für digitale Innovationen Niedersachsen (ZDIN)
Am OFFIS – Institut für Informatik, Escherweg 2, 26121 Oldenburg – Germany
Tel: 0441 9722-435
E-Mail: kira.konrad@zdin.de
www.zdin.de